Johanniskreuz
von schmankerl57 (20) | Zur letzten Seite springen | beobachten
10.11.2011 16:25 | von schmankerl57 (20) | Registriert seit: 05.09.2007 | Ort: Neustadt | Beiträge: 286 | zuletzt aktualisiert von schmankerl57 (20) am 10.11.2011 16:31
http://www.restaurant-kritik.de/83219/bewertungen
würde mich interessieren, ob ausser Einmalbewertern schon mal jemand von Euch dort war. Vierzig fast ausschließlich extrem negative Bewertungen. Ich kann das gar nicht glauben, dass das alles stimmt. Dann müsste es doch längst geschlossen sein, oder?
10.11.2011 22:35 | von Pfannenschwenker (114) | Registriert seit: 31.10.2007 | Ort: Ebensfeld | Beiträge: 5861 | zuletzt aktualisiert von Pfannenschwenker (114) am 10.11.2011 22:35
Das Lokal liegt doch ziemlich oben,vieleicht sieht man wenn die Kontrolle kommt und hängt dann schnell eine Karte auf. ::))
11.11.2011 09:22 | von x2x (15) | Registriert seit: 26.01.2011 | Beiträge: 284
Eindeutige Gesetze ? Was will man denn diesem Restaurant konkret juristisch vorwerfen. Keine Speisekarten ? Das würde maximal gegen die Preisauszeichnungspflicht verstossen. Ein kleines Bußgeld, mehr nicht. Im Wiederholungsfall ein erhöhtes Bußgeld. Ansonsten mag es vielleicht ausreichend verärgerte Gäste geben. Kaum einer wird das Ordungsamt informieren.
Sonstige Verstöße ? Eine Tasse Kaffee für 5,- Euro oder das Stück Kuchen für 4,50 Euro + 1,- Euro für die (Sprüh) Sahne. Natürlich vollkommen überzogene Preise. Aber ein Verstoß gegen bestehendes Recht ? Keinesfalls. Ausserdem wird der Gastronom und/oder Kellner immer (glaubwürdig ?) behaupten, er wäre seiner Informationspflicht mündlich vollständig nachgekommen.
Bitte nicht falsch verstehen ! Unterstellt das die zahlreichen Erstkritiken mit fast einer durchgängigen 1* Bewertung alle korrekt sind, sind die Praktiken dieses Betriebes schon sehr speziell, vorsichtig formuliert. Juristisch angreifbar sind sie weitesgehend nicht.
11.11.2011 09:33 | von schmankerl57 (20) | Registriert seit: 05.09.2007 | Ort: Neustadt | Beiträge: 286
Stimmt, aber zumindest der Tourismusverband oder die DEHOGA müssten sich doch dafür interessieren.
info@trippstadt.de
Ich habe keine Antwort bekommen, der Besitzer scheint wohl unangreifbar zu sein.
11.11.2011 09:58 | von individu (157) | Registriert seit: 23.07.2009 | Ort: Seligenstadt | Beiträge: 320
http://www.rathgeber.net/schnellrestaurants-keine-gaststaetten-isd-preisangabenverordnung-pangv-hamburg-2011-03-15#more-6635
ansieht, könnte man daraus schlussfolgern, das der Wirt doch einige Probleme bekommen könnte. Schließlich handelt es sich bei besagter Gastronomie offensichtlich NICHT (!) um ein Schnellrestaurant. Stichwort Schutzbedürfnis. Es müsste sich nur jemand (z.B. ein Wettbewerber) finden, der abmahnt und bereit ist das auch durch zu ziehen. Falls nötig bis zu einem Urteil.
Jedenfalls sollte solchen Gastronoven (nichts anderes ist ein solcher Abzocker in meinen Augen) das schmutzige Handwerk gelegt werden.
11.11.2011 10:41 | von Pfannenschwenker (114) | Registriert seit: 31.10.2007 | Ort: Ebensfeld | Beiträge: 5861
Aber es ist schon richtig die Strafen hierfür sind gering.Allerdings kann das Amt bei hartkäckigen Wiederholungen schon auch härter zugreien.Genau wie bei Parkverstössen,da kann auch irgendwann mal der führerschein weg sein.
Der Tourismussverband kann hier gar nix machen ausser dem Wirt keine Gäste zu empfehlen.Aber aufgrund der Lage wird das dem Wirt wenig interesieren.Er scheint da oben so ziemlich allein zu sein,wo wollen die wanderer oder Motorradfahrer sonst hin.Da kommen immer wieder andere Gäste die das nicht wissen und fallen drauf rein.
11.11.2011 12:22 | von x2x (15) | Registriert seit: 26.01.2011 | Beiträge: 284 | zuletzt aktualisiert von x2x (15) am 11.11.2011 12:25
Juristisch "nette + interessante Urteile" (Stichwort Preisangabenverordung) !
Aber bitte mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen. Ein Bußgeld - ja und ! Oder ein Wettbewerber sorgt über eine A-Kanzlei für eine Abmahnung. Was passiert dann ? Ein guter Anwalt ändert etwas den Text der Unterlassungserkärung und dieser Gastronom "wurschtelt" so weiter.
Nochmal, mit Ausnahme der wohl nicht immer vorhandenen Preisangaben, ergibt sich hier aus den Kritiken kein straftrechtlicher Tatbestand. Emotional - das Handwerk legen - ein vielleicht nachvollziehbarer Wunsch. Juristisch nicht durchsetzbar. Oder welche konkreten Straftatbestände wollen Sie dem guten Mann zum Vorwurf machen.
Stichwort DEHOGA: Ist der Betrieb überhaupt Mitglied des Verbandes ? Selbst wenn, was soll die DEHOGA gegen den Betrieb unternehmen. Bis auf die fehlenden Preisangaben, keine Verstöße.
Ich kann ja die emotionale, innerlich Gegenwehr nachvollziehen, hilft aber rational nicht weiter.
Außerdem ist es auch merkwürdig, jede Menge Kritiken, mehrheitlich 1* Sterne Bewertungen und mehrheitlich Kritiker die nur eine Rezension abgegeben haben. -- Beteilige mich ungern an Vermutugen, Spekulationen und Behauptungen. Aber könnte das nicht auch ein Interesse des oder der Wettbewerber vorliegen ? Wir wissen es nicht.
11.11.2011 12:53 | von Pfannenschwenker (114) | Registriert seit: 31.10.2007 | Ort: Ebensfeld | Beiträge: 5861
11.11.2011 13:15 | von individu (157) | Registriert seit: 23.07.2009 | Ort: Seligenstadt | Beiträge: 320
man muss eigentlich nur mal mit dem Stichwort "Johanniskreuz Abzocke" oder auch nur "Hotel Johanniskreuz" googlen und stößt auf jede Menge empörter Beiträge in allen möglichen Foren. Dass viele Verärgerte sich dann auch hier anmelden um Ihren Ärger mitzuteilen ist nachvollziehbar.
Rein strafrechtlich wird diesen Treiben kaum beizukommen sein. Aber:
Der Wirt ist offensichtlich auf seinen finanziellen Vorteil bedacht, was man ihm grundsätzlich ja auch nicht vorwerfen kann, solange das alles im Rahmen der gesetzliche Bestimmungen erfolgt.
Insofern würde ihm eine Abmahnung eines Wettbewerbers mit entsprechender Kostennote sicher empfindlich treffen. Und - im Wiederholungsfall wird es dann richtig teuer, Stichwort Vertragsstrafe. Davon abgesehen, dass ziemlich sicher ist, dass er die ganzen Anwaltskosten am Hals hat. Ganz so einfach käme er aus dieser Nummer (auch mit gutem Anwalt) nicht heraus. Vor allen Dingen - er wäre gezwungen, seine "Geschäftspraxis" zu ändern.
11.11.2011 13:46 | von x2x (15) | Registriert seit: 26.01.2011 | Beiträge: 284 | zuletzt aktualisiert von x2x (15) am 11.11.2011 13:48
Ich bin da etwas anderer Meinung ("richtig teuer", "Anwaltskosten" etc.). Eher mit einem Peanuts-Ergebnis, da eine Abmahnung auch inklusive der A-Kosten eine überschaubare Dimension hat. Aber lassen wir das. Seine "Geschäftspraxis" braucht er hinsichtlich seiner Preisgestaltung kaum zu verändern. Und für die Systematik "keine Speisekarten vorhanden", wird er eine Alternative finden. Wir kennen hier alle nicht den Standort, das Wettbewerbsumfeld, die Auslastung, den Umsatz, die Kostenstruktur und was sonst noch dort alles geschieht.
Aber ich denke wir/ich spekulierern hier bereits. Wie er exakt arbeitet, wissen wir alle nicht. Um mögliche Verstöße zu beurteilen, müsste man schon das Geschehen selber erlebt haben. Ich persönlich verlasse mich immer mit etwas Distanz auf Aussagen, die wer auch immer im Netz schreibt. Wenn dieser Gastronom "geschickt" ist, wird er seine Methodik gezielt einsetzen und nicht täglich und nicht bei jedem Gast.
11.11.2011 14:26 | von Wastel (160) | Registriert seit: 07.06.2009 | Ort: Alsdorf | Beiträge: 494
11.11.2011 14:40 | von x2x (15) | Registriert seit: 26.01.2011 | Beiträge: 284
Da regiert die geheime, pfälzische Gastromafia rund um Kaiserslautern. Schon alles recht witzig.
11.11.2011 16:01 | von schmankerl57 (20) | Registriert seit: 05.09.2007 | Ort: Neustadt | Beiträge: 286 | zuletzt aktualisiert von schmankerl57 (20) am 11.11.2011 16:03
http://www.johanniskreuz.de/index.php?rubrik_id=15&PHPSESSID=td9qfp9be786039m6fq1805jn3
http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=175073
http://www.tripadvisor.de/ShowUserReviews-g1053716-d1799480-r82129715-Johanniskreuz_Hotel_Restaurant-Trippstadt_Rhineland_Palatinate.html sogar in englisch und holländisch,
und selbst wenn, warum verteidigt sich der Wirt nicht gegen die "Verleumdungen"? Es mag ja sein, dass Biker den Laden stürmen, nur um das WC zu benutzen oder ähnliches. Aber das allein kanns nicht sein. Wenn man auf "Gastromafia" schimpft, sollte man schon mehr an Fakten in der Hand haben als die 4 Foren mit immerhin 50 Bewertungen
11.11.2011 16:16 | von Wastel (160) | Registriert seit: 07.06.2009 | Ort: Alsdorf | Beiträge: 494
12.11.2011 08:47 | von schmankerl57 (20) | Registriert seit: 05.09.2007 | Ort: Neustadt | Beiträge: 286
oh wehe mir, die Geister, die ich rief.....! ;-)
12.11.2011 09:04 | von Lobacher (34) | Registriert seit: 17.12.2007 | Beiträge: 3377
keine Panik, wir stehen hinter Dir!
Ihro Eminenz arbeitet ja noch in der Singularität ;-)
12.11.2011 10:47 | von x2x (15) | Registriert seit: 26.01.2011 | Beiträge: 284 | zuletzt aktualisiert von x2x (15) am 13.11.2011 09:55
Hallo.
Mein Hinweis auf die "Pfälzische Gastromafia" war Ironie, Satire, Witz oder was auch immer ! Ich werde mich hüten ohne Kenntnis der Sachlage und der Vorkommnisse eine ganze Gruppierung ("Wirte, Gastronomen, Kaffeehaus-Besitzer" etc.) im Großraum Kaiserslautern pauschalisiert etwas zu unterstellen. In übrigen, viel Aufregung um nichts. Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche. Wenn eine solche Vorgehensweise nur in einem Segment (Preisangabeverordung) gegen geltendes Recht verstößt, sollte man das Thema auch nicht zu hoch aufhängen. Es gibt ganz andere Vorkommnisse im Gastrobereich, die deutlich negativer auffallen !
Beispiel:
Wenn man - so vor ca. 14 Tagen in einer Großstadt in NRW geschehen - z.B. an einem Tag 42 gastronomische Betriebe überprüft (Kommunale Ordungsbehörde, Zoll, Lebensmittelüberwachung, Gesundheitsbehörde) und dabei in 14 Betrieben zum Teil erhebliche Mängel feststellt, ist das in dieser Dimension schon bedenklich. Das ist ein "Trefferquote" 33.33%. Die Mängel u.A.: * Hygienemängel, u. A. wurde ein Betrieb sofort geschlossen, drei Betriebe mussten innerhalb von 3 Tagen eine Grundreinigung durchführen. * Bevorratung von Lebensmitteln über das Verfallsdatum hinaus. * Nicht sachgemäße Lagerung von Lebensmitteln (Temperatur). * Beschäftigung von Arbeitnehmern die ALG I oder ALG II Bezieher waren. * Beschäftigung von Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung. * Weitere diverse Verstöße u.A. gegen das Nichtraucherschutzgesetz.
Bei 42 Routine-Überprüfungen 14 Mängel festgestellt hat schon ein Dimension. Überraschend der Kommentar des Ordnungsamtes zu diesem Ergebnis: "Die Verstöße liegen im üblichen Rahmen, nicht überdurchschnittlich mehr gegenüber den bisherigen, regelmäßigen Überprüfungen".
Wenn man solche Ergebnisse aus dem ganz normalen Tagesgeschäft eines Ordnungsamtes einer Westdeutschen Großstadt erfährt, kann man doch über den Wirt des Johanniskreuzes schon fast wieder lächeln ? Natürlich nicht ! Aber vieles ist eben relativ !!
12.11.2011 13:15 | von Pfannenschwenker (114) | Registriert seit: 31.10.2007 | Ort: Ebensfeld | Beiträge: 5861
Bin mir aber nicht sicher ob das alles echt ist.Welcher Wirt lässt sich denn filnmen wenn es grobe Beanstandungen gibt.
X2X woher stammen diese Informationen,bei uns wird das nicht veröffnentlich (noch nicht )
12.11.2011 23:34 | von Feline50 (20) | Registriert seit: 01.05.2011 | Beiträge: 45
So auch Qype und Holydaycheck, letztere befassen sich mehr mit den Hoteldienstleistungen, und dort schneidet diese Lokalität ebenso unterirdisch ab. Da müsste sich schon ein ganzes (internationales) Team damit befassen, das alles zu "faken".
Aber mei, was ficht es den Wirt (und Hotelier) an, wenn er zu 99% vernichtende Kritiken erhält? In dieser exponierten Lage ist er auf Stammkundschaft nicht angewiesen. Und so lange es sich außer "Nepp" nicht wirklich etwas zu schulden kommen lässt, kann man ihm kaum ans Bein pieseln.
Selbst wenn jetzt eines der souveränen Mitglieder hier die Situation vor Ort verifizieren würde, wäre die Reichweite des Forums nicht annähernd groß genug, um mehr als die interne Neugierde zu befriedigen. Selbst dann nicht, @Pfannenschwenker, wenn er in einer der lustigen Shows im privaten "Meinungsbildungsfernsehen" an den Pranger gestellt würde. Auf die paar Prozent Besucher kann der gern verzichten, den entgangenen Umsatz preist er einfach in seine Angebote 2012 ein.
Freilich ist diese "Machtlosigkeit" des Verbrauchers irgendwo erschreckend, ich wüsste aber auch nicht, wie man daran etwas ändern könnte.
Feline
13.11.2011 10:26 | von x2x (15) | Registriert seit: 26.01.2011 | Beiträge: 284
Mehr oder weniger kontrollieren kommunale Behörden überall in Deutschland gastronomische Betriebe. In dieser westdeutschen Großstadt werden die Ergebnisse der regionalen Presse (Zeitung, Lokalradio, WDR-Lokalzeit) immer mitgeteilt, jedoch ohne Namensnennung der Betriebe. Wobei die Bürger z.T. massiv (Leserbriefe) fordern, die Namen der Gastro-Betriebe zu veröffentlichen. Dieses lehnt die Ordungsbehörde (Datenschutz) ab. Die fast "Razzia" ähnlichen Kontrollen mit hohem Personalaufwand (Zoll, Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und der Lebensmittelüberwachung, Arbeitsagentur, Kommunaler Ordungsdienst) werden dort in Abständen von 4 bis 8 Wochen immer wieder durchgeführt. Dann werden innerhalb von wenigen Stunden (Nachmittags bis Abends) 30 bis 50 Betriebe von mehreren Teams überprüft. Es handelt sich nur um gastronomische Betriebe, wozu natürlich nicht nur Restaurants gehören, sondern auch Imbiss-und Dönerbuden, (Eis) Cafes, Kneipen etc. Die Kontrollen in Lebensmittelgeschäften, Bäckereien, Fleischerbetrieben (also Lebensmittel-Einzelhandel) werden gesondert durchgeführt.
@Feline50
Sehr realistischer Beitrag. Allerdings gibt es und gab es schon immer in jeder Branche "Schwarze Schafe". Egal ob Schlüsseldienste, "Notdienst-Handwerker" oder andere Dienstleister. Auch in der Hotel+Gastro Szene wird es immer wieder Anbieter geben die - vorsichtig ausgedrückt - für viel Geld, wenig Leistung anbieten.
13.11.2011 22:52 | von Pfannenschwenker (114) | Registriert seit: 31.10.2007 | Ort: Ebensfeld | Beiträge: 5861
Ich finde auch das solche krassen Fälle (solange es sich nicht um einen einmaligen Ausrutscher handelt) öffentlich gemacht werden.
15.11.2011 22:24 | von Radinn (187) | Registriert seit: 12.03.2009 | Ort: Monheim am Rhein | Beiträge: 1089
06.01.2012 09:29 | von schmankerl57 (20) | Registriert seit: 05.09.2007 | Ort: Neustadt | Beiträge: 286 | zuletzt aktualisiert von schmankerl57 (20) am 06.01.2012 09:35
http://www.restaurant-kritik.de/bewertungen/213440
eigentlich müsste die Verwaltung vor dem Lokal ein Schild für Halteverbot aufstellen ;-)
06.01.2012 10:24 | von x2x (15) | Registriert seit: 26.01.2011 | Beiträge: 284 | zuletzt aktualisiert von x2x (15) am 06.01.2012 10:29
Oder gegenüber sollte ein Anwalt eine Kanzlei eröffnen, :-))). Auch eine Filiale der kommunalen Ordungsbehörde (Ordnungsamt) wäre beschäftigt, :-))). Ich glaube 3,4,5 RK Stammuser sollten dort gemeinsam mal zum Essen auflaufen. Wobei man vermutlich den Tatbestand des Betrugs kaum nachweisen kann. Maximal einen Verstoß gegen die Preisauszeichnung, Preisangabeverordnung. Das kostet nur "ein paar Euronen" Ordnungsgeld und die finanziert der Wirt ganz schnell wieder mit seinem "4,- Euro-Kuchen".
06.01.2012 20:02 | von Radinn (187) | Registriert seit: 12.03.2009 | Ort: Monheim am Rhein | Beiträge: 1089
06.01.2012 20:39 | von schmankerl57 (20) | Registriert seit: 05.09.2007 | Ort: Neustadt | Beiträge: 286
06.01.2012 20:59 | von individu (157) | Registriert seit: 23.07.2009 | Ort: Seligenstadt | Beiträge: 320
es war eine "Kaffee und Kuchen" Rezension - somit nicht den RK-Regeln entsprechend.
06.01.2012 21:21 | von Lobacher (34) | Registriert seit: 17.12.2007 | Beiträge: 3377
wenn etwas „gemeldet“ wird! Meiner Meinung nach wurde hier jedoch
mit ziemlicher Sicherheit nicht aus dem Forum „gemeldet“ sondern vom
Wirt und wenn dem so wäre, dann ... tja ein neuer Fall für €männchen ;-) ?
(*Sarkasmus aus*)
07.01.2012 00:14 | von rosambo (60) | Registriert seit: 01.05.2008 | Ort: Braunschweig | Beiträge: 1675
07.01.2012 09:52 | von x2x (15) | Registriert seit: 26.01.2011 | Beiträge: 284





