Kollektiv-Rauswurf aus Lokal
von hungertyp (11) | Zur letzten Seite springen | beobachten
07.11.2008 00:11 | von hungertyp (11) | Registriert seit: 20.09.2006 | Beiträge: 25
Jemand vom Tisch gab später zu, dass er an Harn-Inkontinenz leidet, und dies müsste ja eigentlich für den Wirt als Beweis ausreichen, um diesen Gast aufzufordern, das Lokal zu verlassen und für die Reinigungskosten aufzukommen, aber nicht andere mit rauszuwerfen, die keine Fehler gemacht hatten! (Mir ist schon klar, dass jeder für solche Schwächen selbst verantwortlich ist und z. B. gegen Inkontinenz, mit Spezialunterwäsche, echt was tun muss.) Stattdessen bekam der Wirt einen Jähzornsanfall und schlug mehrfach mit der Faust so stark auf unseren Tisch, dass das auf dem Tisch liegende Handy eines hier sitzenden Gastes auf den Boden flog. Den Wirt zu beruhigen, gelang uns nicht.
Ich empfinde als unbescholtener Gast diese Generalverdächtigung und Rauswurf als Beleidigung sowie falsche Verdächtigung (beides ist strafbar!) und überlege, gegen diesen Wirt rechtliche Schritte zu unternehmen. Die anderen vom Tisch empfinden da genauso. Dieses Lokal sieht uns jedenfalls so schnell nicht wieder. Dabei waren wir früher oft als Stammtisch zweimal pro Woche mit mindestens 5 Leuten hier. Dass jemand von uns inkontinent ist, haben wir ja nicht mal gewusst, da gab es noch nie deswegen Schwierigkeiten! Aber wenn dieser Wirt dann meint, er könne mich wegen dieser Veröffentlichung wegen Geschäftsschädigung anzeigen, dann weise ich ihn darauf hin, dass er es war, der mich zu dieser Veröffentlichung provoziert hatte. Er muss sich das Ganze bitte vorher überlegen, wie er mit Gästen umspringt. So jedenfalls nicht!
07.11.2008 00:37 | von DerSilberneLoeffel (168) | Registriert seit: 31.08.2007 | Ort: Coburg | Beiträge: 2949
Zum Generalverdacht. Nun, einer von Euch hat ja (im Nachhinein!!!) zugegeben, eine körperliche Unzulänglichkeit zu haben. Wie hättest Du reagiert? Ich kann den Wirt zumindest verstehen. Vor Gericht würde ich als Gastwirt argumentieren, dass ich Schadensbegrenzung betrieben habe. Nicht fair war es von Eurem Inkontinenten, die ganze Gemeinschaft in Verdacht zu bringen. Auch wenn es peinlich war.
Zieht Konsequenzen daraus, sucht Euch ein anderes Lokal.
07.11.2008 00:49 | von ari (199) | Registriert seit: 13.02.2007 | Ort: Tönisvorst | Beiträge: 1931
Ich empfehle Tena-Pants für Männlein oder Weiblein und zwar für denjenigen mit der Inkontinenz - hätte es eigentlich wissen müssen, dass man sich vorbereitend schützen kann und somit auch die Polster.
Gruß
Ari
07.11.2008 00:58 | von hungertyp (11) | Registriert seit: 20.09.2006 | Beiträge: 25
Zum Generalverdacht. Nun, einer von Euch hat ja (im Nachhinein!!!) zugegeben, eine körperliche Unzulänglichkeit zu haben. Wie hättest Du reagiert? Ich kann den Wirt zumindest verstehen. Vor Gericht würde ich als Gastwirt argumentieren, dass ich Schadensbegrenzung betrieben habe.
Eine solche falsche Verdächtigung lasse ich halt nicht auf mich sitzen. Das ist eine Beleidigung.
DerSilberneLoeffel;29306
Nicht fair war es von Eurem Inkontinenten, die ganze Gemeinschaft in Verdacht zu bringen. Auch wenn es peinlich war.
Er hat nur das Sitzplatzpolster vollgemacht.
DerSilberneLoeffel;29306
Zieht Konsequenzen daraus, sucht Euch ein anderes Lokal.
Genau das möchten wir auch, aber in N gibt es halt nicht so viele preiswerte Lokale für Leute z. B. mit Grundsicherung. Und die wollen halt auch nicht nur den ganzen Tag daheim nur rumsitzen und einsam sein...
07.11.2008 01:04 | von hungertyp (11) | Registriert seit: 20.09.2006 | Beiträge: 25
Puh... abstimmen möchte ich hier wirklich nicht, weil das was DSL geschrieben hat, völlig richtig ist.
Ich empfehle Tena-Pants für Männlein oder Weiblein und zwar für denjenigen mit der Inkontinenz - hätte es eigentlich wissen müssen, dass man sich vorbereitend schützen kann und somit auch die Polster.
Gruß
Ari
das habe ich aber auch selber schon geschrieben!
07.11.2008 01:12 | von IRONREZA (70) | Registriert seit: 19.08.2008 | Ort: Krefeld | Beiträge: 22
07.11.2008 01:13 | von hungertyp (11) | Registriert seit: 20.09.2006 | Beiträge: 25
Der Gastwirt hat Hausrecht.
Na gut, gehn wir halt nicht mehr in Gastwirt-Lokale, daheim haben WIR das Hausrecht...
07.11.2008 01:15 | von hungertyp (11) | Registriert seit: 20.09.2006 | Beiträge: 25
Den Wirt verstehe ich voll und ganz ;-)
... dass der A L L E Leute rausschmeißt, obwohl nur EINER einen Fehler gemacht hat? Jetzt hältst du auch noch zum Wirt? Sorry.
07.11.2008 01:25 | von hungertyp (11) | Registriert seit: 20.09.2006 | Beiträge: 25
Ich werde die Sache "Mitgefangen = mitgehangen" mal jedenfalls rechtlich nachprüfen lassen.
Nur mal angenommen: ich wäre da heute nicht dabei gewesen, hätte mich dieser Rauswurf selbst ja nicht betroffen. Oder vielleicht doch? Das ist ja gerade das Unrecht.
07.11.2008 01:35 | von ari (199) | Registriert seit: 13.02.2007 | Ort: Tönisvorst | Beiträge: 1931
Richtig?
Und mal ganz krass ausgedrückt:
Einer leidet unter Inkontinenz und pinkelt auf das Sitzkissen.
Habt ihr das alle nicht gemerkt?
Denn, wenn ein unter Inkontinenz leidender Mitbürger schon auf ein Sitzkissen uriniert, muss er ja auch durch seine eigene Hose uriniert haben und somit muss das doch jedem von euch aufgefallen sein? Zumindest beim Aufstehen!
Ich empfinde dieses Thema daher etwas gestellt.
LG
Ari
07.11.2008 01:45 | von Gelöschter Benutzer
07.11.2008 01:53 | von hungertyp (11) | Registriert seit: 20.09.2006 | Beiträge: 25
Also für mich las sich das so, als wäre eine Gruppe von Freunden, Bekannten oder Kollegen gemeinsam in dieses Lokal gegangen!
Richtig?
Und mal ganz krass ausgedrückt:
Einer leidet unter Inkontinenz und pinkelt auf das Sitzkissen.
Habt ihr das alle nicht gemerkt?
Inkontinenz heißt nicht, dass man da literweise Wasser verliert. Eher waren das ein paar Tropfen, die aber reichen, um das Polster sich nass anfühlen zu lassen.
ari;29318
Denn, wenn ein unter Inkontinenz leidender Mitbürger schon auf ein Sitzkissen uriniert, muss er ja auch durch seine eigene Hose uriniert haben und somit muss das doch jedem von euch aufgefallen sein? Zumindest als beim Aufstehen!
Ich empfinde dieses Thema daher etwas gestellt.
Nee, finde ich gar nicht. Das war Realität, das kannste mir glauben! Viele Lokale, wie dieses, haben schummriges Licht, dass man nicht gerade jeden Wassertropfen auf dunklem Stoff erkennen kann. Und es kam ja nicht literweise, wie schon oben erwähnt.
ari;29318
LG
Ari
07.11.2008 02:03 | von hungertyp (11) | Registriert seit: 20.09.2006 | Beiträge: 25
07.11.2008 11:03 | von Wollebart (130) | Registriert seit: 07.04.2008 | Ort: Ettlingen | Beiträge: 800
Im Ernst: Wenn du mit 6 Leuten gemütlich zusammensitzt, und 2 Meter daneben geht deinem 3. Nebenmann was in die Hose - er braucht da nicht mal krank zu sein - und er beschmutzt da irgendwas, auf dem er sitzt. Du würdest dich mit allen weiteren deinen 5 Leuten vom Gastwirt einfach so auf die Straße setzen lassen, obwohl du selbst NICHTS angestellt hast. Das machst du mir aber garantiert nicht weis.
Ich würde mich vielleicht nicht Rauswerfen lassen, ich würde aber, gerade wenn es eine Runde von Bekannten ist, schon allein aus moralischer Unterstützung für meinen Bekannten freiwillig mitgehen. Denn dieser hat zu einem solchen Zeitpunkt gleich mit mehreren Problemen zu kämpfen:
1. Die Schande das seine Krankheit vor seinen Bekannten bekannt wurde.
2. Die Schmach das es der Wirt gemerkt hat und durch sein Verhalten höchstwahrscheinlich nicht nur seine Bekannten sondern alle zu diesem Zeitpunkt im Lokal Anwesenden mitbekommen haben was los ist (könnte ja sein, das zufällig noch weitere Leute anwesend waren die ihn kennen).
3. Bei den momentanen Temperaturen mit feuchter Hose rumzulaufen finde ich auch nicht gerade gesundheitsfördernd.
Dazu kommt dann noch, das ich mir, würde ich bleiben und nur einer den Tisch verlassen müssen, ziemlich deplaziert vorkommen würde, also ein gemütlicher Abend wäre das für mich mit Sicherheit nicht mehr (man macht sich ja dann auch Gedanken um den Bekannten der gehen mußte).
Gruß
Wolle
07.11.2008 11:06 | von Dirk Baranek (73) | Registriert seit: 05.12.2006 | Ort: Stuttgart | Beiträge: 1349
Es wäre dagegen angemessen gewesen, mit ruhiger Art eine Lösung zu suchen. Es hätte ja auch ein Glas umkippen können. Macht der Herr dann auch einen solchen Aufstand? Kann doch nicht wahr sein...
07.11.2008 11:11 | von Chefspueler (24) | Registriert seit: 03.11.2007 | Beiträge: 50
Deine Argumentation ist einigermaßen daneben, auch wenn ich Deinen Ärger teilweise verstehen kann.
Aber ein Gastwirt hat nun einmal das Hausrecht und kann bestimmen, welchen Gast er in seinem Restaurant haben will und welchen nicht, wozu er nicht einmal eine Begründung liefern muss.
Ich habe in der vergangenen Woche eine Gruppe von 11 Männern gehabt, die alle etwas zuviel getrunken haben. Einer von denen (selbstverständlich weiß ich nicht wer, ich habe nicht daneben gestanden) hat irgendwann eine Toilette vollgekotzt.
Daraufhin habe ich die gesamte Gruppe gebeten, das Restaurant zu verlassen, um zu vermeiden, dass so etwas noch mal geschieht.
Damit komme ich nicht einmal in die Nähe eines Straftatbestandes, genau wie der Wirt in Eurem Fall.
Und hätte der Polsterpinkler sofort zugegeben, die Schweinerei verursacht zu haben und seine Bereitschaft erklärt, die Reinigungskosten zu übernehmen, wäre die Reaktion des Wirts vielleicht auch anders ausgefallen.
Die Beleidigten und zu Unrecht Verdächtigten zu geben, um anschließend einzuräumen, dass eben doch einer dafür verantwortlich war, würde bei mir auch nicht zu gesteigerter Freude führen. Besser wäre sicher gewesen, das erst einmal innerhalb Eurer Gruppe zu klären, wenn Ihr es nicht mitbekommen habt, um dann vernünftig mit dem Gastwirt zu reden und vielleicht auch eine Entschuldigung auszusprechen.
Mit etwas kopfschüttelnden Grüßen
Chefspüler
07.11.2008 11:18 | von Chefspueler (24) | Registriert seit: 03.11.2007 | Beiträge: 50
Das versehentliche Umkippen eines vollen Glases ist ja wohl mit dem Urinieren auf Sitzpolster nicht wirklich zu vergleichen, oder?
Ich würde sicher auch nie laut werden, schon um die dadurch kaum zu überbietende Peinlichkeit gegenüber anderen Gästen zu vermeiden, aber inhaltlich kann man dem Wirt meiner Meinung nach nichts vorwerfen.
Mit in diesem Fall hartnäckigen Grüßen
Chefspüler
07.11.2008 13:09 | von KurtMA (234) | Registriert seit: 22.10.2007 | Ort: Mannheim | Beiträge: 1603
@ news
Das versehentliche Umkippen eines vollen Glases ist ja wohl mit dem Urinieren auf Sitzpolster nicht wirklich zu vergleichen, oder?
Ich würde sicher auch nie laut werden, schon um die dadurch kaum zu überbietende Peinlichkeit gegenüber anderen Gästen zu vermeiden, aber inhaltlich kann man dem Wirt meiner Meinung nach nichts vorwerfen.
Mit in diesem Fall hartnäckigen Grüßen
Chefspüler
Hallo Chefspüler,
tendenziell stimme ich Deinen letzten beiden Beiträgen zu - rechtlich ist ein Hausverbot für sich gesehen sicherlich noch kein Problem. Eine Frage ist allerdings noch offen: Die Rechnung musste voll bezahlt werden - hatte man auch die Gelegenheit, alles bezahlte in angemessenem Umfanz zu verzehren? Was nicht serviert wurde oder nicht mehr verzehrt werden konnte, dürfte nach meiner Meinung definitiv nicht berechnet werden!
Ein anderer Punkt ist, dass der Wirt sicherlich Hausrecht hat und damit in erster Näherung weitestgehende "Rechte" hat. Aber gut muss ich das ja trotzdem nicht finden, oder? Ich enthalte mich eines abschließenden Urteils, weil ich nicht dabei war und deshalb nicht beurteilen kann, was denn nun außer dem "kleinen" Dilemma noch so alles vorgefallen ist.
Liebe Grüße,
Kurt
07.11.2008 13:41 | von Chefspueler (24) | Registriert seit: 03.11.2007 | Beiträge: 50
da die Frage der Bezahlung nur in einem Halbsatz auftauchte und sich hungertyp rechtliche Schritte nur wegen Beleidigung und falscher Verdächtigung überlegt hat, bin ich davon ausgegangen, dass es mit der Bezahlung kein Problem gibt...
Abgesehen davon wäre sogar dies nicht so eindeutig wie Du vermutest, der sogenannte (jetzt wirds juristisch) "Zustandsstörer" kann auch bei nicht vollständiger Inanspruchnahme der Leistung zur Zahlung herangezogen werden.
Ein anderes Beispiel (aktuell vom Oktoberfest): Ein Fahrgast erbricht in einem Taxi, der Fahrer wirft ihn daraufhin sofort aus seinem Auto. Er hat dem Fahrgast, dessen Personalien er sich hat geben lassen, anschließend folgendes in Rechnung gestellt:
1. Die komplette Fahrt (obwohl nicht vollständig erbracht)
2. Die Reinigung seines Fahrzeugs
3. Den Verdienstausfall des gesamten Tages, weil das Taxi wegen der Geruchsentwicklung nicht mehr eingesetzt werden konnte
Das waren insgesamt über 1.500,-, die der Gast bezahlen musste, vermutlich die teurste Taxifahrt seines Lebens ;-)
Und der Taxifahrer war juristisch zu 100% im Recht.
Also Vorsicht bei unkontrollierter Abgabe von Körperflüssigkeiten ;-)
Grüße vom
Chefspüler
07.11.2008 14:10 | von Dirk Baranek (73) | Registriert seit: 05.12.2006 | Ort: Stuttgart | Beiträge: 1349
Der Schaden mag zwar der gleiche sein, aber menschlich ist das doch etwas anderes.
07.11.2008 14:54 | von MarkusP (125) | Registriert seit: 01.10.2008 | Beiträge: 128
Und so wie du es beschreibst muss der sich ob berechtigt oder nicht, verdammt stark im Ton vergriffen haben. Auch im emotionalen Affekt (kurzer aber heftiger Gefühlsausbruch) sollte man gerade als Wirt den Anstand und die Klasse haben sich nach Abklingen des vorgenannten Affektes sich zu entschuldigen!
Alles andere ist so nicht zu akzeptieren. Das hätte der mal mit mir machen sollen...... :( xxY:;@"$-/%'#~~~\}[]{> :(
07.11.2008 15:15 | von HorstSchlemmer (311) | Registriert seit: 22.06.2007 | Beiträge: 25
der Ton macht die Musik !
... und
ich war leider nicht dabei !
Jedes Problem kann man lösen, wenn man auch will.
Vielleicht hat sich der Gastwirt im Ton vergriffen, vielleicht hat aber auch die "feucht" fröhliche Runde nicht aktiv an der Problemlösung mitgearbeitet.
Strafbare Handlungen sehe ich überhaupt nicht, meiner Meinung nach handelt es sich hier um reine Privatklagedelikte !
Sachbeschädigung gem. § 303 StGB muß vorsätzlich sein !
Wenn ein Schaden entstanden ist, zahlen, anschließend mit dem Wirt vernünftig einigen oder eine andere Gaststätte aufsuchen.
Grüße
Horst
07.11.2008 15:42 | von Rina (56) | Registriert seit: 06.02.2008 | Ort: Heidelberg | Beiträge: 38
07.11.2008 16:07 | von Lobacher (34) | Registriert seit: 17.12.2007 | Beiträge: 3377
was hungertyp schreibt. Ich versuche in solchen Fällen mich immer in die Situation
von beiden Parteien hineinzuversetzen. Da ergibt sich für mich folgendes Bild:
Eine Gruppe von Menschen kommt in ein Lokal, anscheinend öfters (wie aus den
Mehrfachbewertungen zu vermuten ist). Ob die Personen alle gegessen haben
erschließt sich mir nicht eindeutig, aber ich meine nein, einige sind nur mit einem
Getränk da gesessen. Sie werden sich auch als Gruppe verhalten haben. Hier taucht
nun die Frage auf, wie hat sich die Gruppe verhalten, nach der Reaktion des Wirtes
zu urteilen, könnte es sein, dass dieser Tisch ein bisschen „nervig“ war? Wenn dann
der Wirt diese „Verunreinigung“ entdeckt, ist es für mich nachvollziehbar, dass er
ungehalten wird und die ganze Gruppe des Lokales verweist. Wenn er es so gemacht
hat wie hungertyp schreibt ist es allerdings unverzeihlich. Was mir auch nicht klar ist,
wie hat der Wirt denn entdeckt, dass das Sitzkissen feucht geworden ist? Eigentlich
kann er es doch nur bemerken wenn die ganze Gruppe geht? Wenn nur der Verursacher
aufgestanden ist und es wird bemerkt, dann weis man ja auch wer dort gesessen hat!
Also schon ein bisschen konfus, hier wäre es wirklich von Vorteil, wenn der Wirt sich
mit einem Kommentar auf die Bewertung äußern würde.
So gesehen finde ich in dieser Sache eine „Umfrage“ auch ein bisschen fehl am Platze.
... ach ja, hier der Link zur Bewertung:
http://www.restaurant-kritik.de/bewertung/97287/
07.11.2008 18:10 | von Gelöschter Benutzer
08.11.2008 15:05 | von hungertyp (11) | Registriert seit: 20.09.2006 | Beiträge: 25
Was mir auch nicht klar ist,
wie hat der Wirt denn entdeckt, dass das Sitzkissen feucht geworden ist? Eigentlich
kann er es doch nur bemerken wenn die ganze Gruppe geht? Wenn nur der Verursacher
aufgestanden ist und es wird bemerkt, dann weis man ja auch wer dort gesessen hat!
Es war so: Der Inkontinente verließ den Platz, um auf die Toilette zu gehen. Daraufhin langt sein Nebenmann zufällig neben sich auf das Sitzpolster und bemerkt daraufhin, dass es nass ist und komisch riecht. Er findet, dass es gut wäre, dies gleich dem Wirt zu sagen, und rief diesen gleich zu sich her.
Lobacher;29348
Also schon ein bisschen konfus, hier wäre es wirklich von Vorteil, wenn der Wirt sich
mit einem Kommentar auf die Bewertung äußern würde.
Leider hat der Wirt kein Internet.
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