Nichtrauchergesetz in Bayern wird aufgeweicht

20.01.2009 | Autor PaulTJ908 (345) | Allgemein | Kommentare (0)

Der scharfe Nichtraucherschutz in der bayrischen Gastronomie wird ab dem 1. August 2009 gelockert. Laut bayrischem Gesundheitsminister Söder soll mit der klaren und praktikablen Neureglung der Nichtraucher- und Jugendschutz verbessert werden. Bei der heutigen Kabinettssitzung wurden deshalb folgende Änderungen festgelegt: In Bier-, Wein- und Festzelten sowie in ortsfesten Hallen auf Volksfesten wird das Rauchen wieder generell erlaubt sein. In Einraum-Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche und einfachem Speisenangebot wird das Rauchen ebenfalls erlaubt. Die Gaststätte muss allerdings am Eingangsbereich deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet werden. Minderjährige haben keinen Zutritt. In Gaststätten mir mehreren Räumen kann der Gastwirt in einem abgetrennten Nebenraum das Rauchen gestatten. Der Raum muss gekennzeichnet werden und Kinder und Jugendlichen dürfen keinen Zutritt haben. Vom Rauchverbot ausgenommen sind auch geschlossene Gesellschaften im Rahmen privater Veranstaltungen wie zum Beispiel Familienfeiern. Mit den Neuregelungen sollen die sogenannten Raucherclubs in Bayern überflüssig werden.

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