News: Wartezeit zu lang? Rechnung kürzen!, Topps & Flopps in FFM, Obama & Medwedew essen Burger

29.06.2010 | Autor Dirk Baranek (73) | News | Kommentare (2)

Heute in unserer Ecke mit aktuellen Nachrichten aus der wunderbaren Welt der Gastronomie: Der Schrumpfungsprozess in der Gastronomie ist noch nicht gestoppt; die Wöllhaf Gastronomiebetriebe haben sich die Lizenz für zwei Lokale in Berlin-Schönefeld gesichert; Video: Obma & Medwedew beim Burgeressen; Verbrauchertipp aus Sachsen: Wann man die rechnung kürzen darf ... Schrumpfungsprozess noch nicht gestoppt Auch die Zahlen us dem April 2010 sprechen ein deutliche Sprache: Der Schrumpfungsprozess in der gastronomie ist noch nicht gestoppt. Wieder gingen die Umsätze zurück. real 2 Prozent weniger als im März wurd umgesetzt. Der Jahresvergleich ist noch drastischer: 4 Prozent weniger als im April 2009 wurde umgesetzt. Mehr Zahlen hier bei PREGAS Wöllhaf - Gastronomie am Flugfeld Hier mal ein ganz interessanter Hintergrundartikel, was es mit der Wöllhaf-Gastronomie auf sich hat, die auf fast allen deutschen Flughäfen eine oder mehrere Gastronomien betreibt. Über 640 Mitarbeiter kümmern sich in 40 Betrieben um Millionen von Gästen. Im Rahmen eines internationalen Vermietungsverfahrens erhielt Wöllhaf kürzlich den Zuschlag für die Umsetzung zweier neuer Gastronomie-Konzepte auf dem neuen Berliner Hauptstadt-Airport „Willy Brandt“, der 2012 den Betrieb aufnehmen soll. Video: Oboma und Medwedew im Burger-Restauant Neulich hat der russische Präsident Dmitri Medwedew die USA besucht. Anässlich dessen wurde er von US-Kollegen Obama in ein Burger-Restaurant eingeladen. Hier ein Video des gemeinsamen Fast-Food-Mampfs ... ;-) Tops und Flops in FFM Ganz guter Artikel in der Frankfurter Neuen Presse. Die berichten über die aktuellen Bewertungen von "Frankfurt geht aus". Dabei gibt es nicht nur wertvolle Tipps in Bezug auf gastronomisch-kulinarische Highlights, sondern auch sechs genannte Lokale, um die man besser einen Bogen machen sollte... Zu lange aufs Essen gewartet? Rechnung kürzen! 30 Minuten Wartezeit sind okay, anderthalb Stunden zu viel. Dann darf die Rechnung gekürzt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin, wie die WELT berichtet. Außerdem: wer beim Verlassen der Gaststätte seinen Mantel vermisst, kann den Wirt für einen Verlust haftbar machen.

Kommentare (2)

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29.06.2010
Commanderkalle (12)

Mit welcher Begründung darf die Rechnung gekürzt werden? Wüsste nicht das bei der Bestellung ein Liefertermin zugesichert wird. Ausserdem kommt es immer auf die Umstände an.
Wenn jemand seinen bestellten Mercedes nicht pünktlich bekommt , gibts auch keinen Preisnachlass!
Das sind unglaubliche Dinge die hier ablaufen! Am besten zuschliessen und die Leute selber kochen lassen oder alle an die Dönerbude schicken! Kein Wunder das keiner mehr Lust hat vernünftige Qualität zu vernünftigen Preisen anzubieten, geht eben nur wenn man auch mal Kompromisse macht (zumindest hier in Berlin). Habe Umsatzschwankungen von 90% zwischen den einzelnen Tagen ohne jede Regelmäßigkeit, wie soll man da Personal vorrätig halten?

Wirklich unglaublich solche Dinge, und dann muß ich die Gäste auch noch einer Leibesvisitation unterziehen damit ich sicher bin das mich nicht einer hinterher verklagt weil sein Feuerzeug fehlt!

Hier fehlt doch jegliches Maß!

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29.06.2010
Dirk Baranek (73)

Denke schon, dass eine Art Liefertermin zugesichert wird. Der ist bestimmt "verkehrsüblich" vor Gericht schon mal definiert worden. Aber man kann ja auch bei der Aufnahme der Bestellung darauf hinweisen, dass es wegen unerwartetem Gästezustrom zu unüblichen Wartezeiten kommen kann. Dann ist man der Sache ledig.

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